Abriss, Abbruch oder Rückbau bezeichnet im Bauwesen das komplette oder teilweise
Zerstören und Entsorgen von Bauwerken aller Art. Der Abriss selbst erfolgt durch
Einreißen, Abtragen, Demontieren, Zerschlagen (Abrissbirne) oder kontrollierte Sprengungen.
Bei größeren Bauten wird die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben.
Sollen nur Teile abgerissen werden, kommen eher „sanfte“ Abrissgeräte wie Wandsägen und
Kernbohrgeräte zum Einsatz.
Als Entkernung bezeichnet man die vorbereitenden Maßnahmen für einen Abriss oder Teilabriss:
Nach der Beseitigung von Schadstoffen wie Asbest werden Türen, Fenster, Böden, Unterdecken,
nicht tragende Wände sowie Gebäudetechnik (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) entfernt.
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